Aufnahme Ihrer Patient:innen in der Marianne-Strauß-Klinik
Sie interessieren sich für eine stationäre Behandlung Ihrer Patient:innen in der Marianne-Strauß-Klinik?
Wir möchten, dass sich Ihre Patient:innen von Anfang bei uns wohl fühlen. Die folgenden Informationen sollen ihnen den Start in unserem Haus erleichtern.
„Wir sind die Spezialisten für MS und verwandte Erkrankungen – bei uns sind Ihre Patient:innen bestens aufgehoben.“
Prof. Dr. Ingo Kleiter
Ärztlicher Leiter, Geschäftsführer
Informationen zur Anmeldung
Eine Anmeldung zur stationären Behandlung bei uns kann telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen. Unsere Mitarbeiter des Aufnahmemanagements stehen Ihnen und Ihren Patienten gerne zur Verfügung. Sie beraten Sie zu den Behandlungsmöglichkeiten und klären mit Ihnen alle organisatorischen Fragen, die im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung für Sie wichtig sind.
Die Krankenhausbehandlung umfasst im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses alle Leistungen, die im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinische Versorgung der Versicherten im Krankenhaus notwendig sind, insbesondere ärztliche Behandlung (§ 28 Abs. 1), Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung, wenn die Aufnahme oder die Behandlung im häuslichen Umfeld nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor-/nachstationäre oder ambulante Behandlung, einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.
Indikationen für einen stationären Aufenthalt
- Aufnahme bei vorliegender Haupt-/Diagnose MS/NMO (entsprechend Klinikkonzept)
- Vorliegen einer akutmedizinischen Notwendigkeit
- Klärung/Prüfung Immuntherapie
- Begleitend psychiatrische Diagnosen/Behandlungsnotwendigkeit
- Aufnahme zur Einholung von Zweit-Meinung
- zur Diagnostik / Diagnosesicherung / Ausschluß der Diagnose MS/NMO
- zur Palliativ-Behandlung/Schmerz-Therapie bei Multipler Sklerose
- Sicherung der Versorgung, wenn diese dem/der Patient/-in selbst nicht mehr eigenständig möglich
- Prüfung/Testung/Versorgung mit Hilfsmitteln
- im Weiteren Einleitung rehabilitativer Maßnahmen / Anschluss-Heilbehandlung
- Sozialrechtliche Beratung (unterstützende Maßnahme → beispielsweise: Beratung zum Grad d. Behinderung, Hilfestellung bei / Antragstellung f. Einstufung in Pflegegrad usw.)
Ausschlusskriterien
- ausschließlich rehabilitativer Ansatz ohne akutstationäre Notwendigkeit
- Verlaufskontrollen
- Fehlen von Akut-/Medizinischer Notwendigkeit
- Zuweisung zur Überprüfung der Medikation
- ausschließlich psychiatrische Behandlungsnotwendigkeit
- Patienten aus geschlossener psychiatrischer Abteilung/forensischer Station/Abteilung
- Bei Nichtvorliegen der oben angeführten Aufnahmekriterien

